Arbeitsrecht

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Pausenregelungen & Höchstarbeitszeiten in Deutschland

Autor: M. SchmidtVeröffentlicht am: 15.6.2026Aktualisiert am: 1.7.2026Lesezeit: 5 Min.

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Dauer der täglichen Arbeit sowie die Mindestpausenzeiten.

Gesetzliche Pausenregelungen (§ 4 ArbZG)

Wer länger arbeitet, muss regelmäßige Pausen einlegen. Das Gesetz sieht hier klare Grenzwerte vor:

  • Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 45 Minuten.

Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Kürzere Unterbrechungen gelten rechtlich nicht als gesetzliche Ruhepausen.

Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG)

Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf ich ohne Pause arbeiten?

Gemäß § 4 ArbZG darf die Arbeit nicht länger als 6 Stunden ohne Ruhepause ausgeübt werden. Ab 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht.

Werden Pausen als Arbeitszeit bezahlt?

In der Regel nicht. Pausen sind unbezahlte Ruhezeiten, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen muss.

Quellen und Referenzen

  1. Deutsches Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 und § 5
  2. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.09.2022 zur Zeiterfassungspflicht
M. Schmidt
Autor

M. Schmidt

Expertise: Arbeitsrecht & HR-Compliance

Marcus Schmidt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät seit über 15 Jahren Unternehmen und Arbeitnehmer zu Arbeitszeitmodellen, Überstundenregelungen und HR-Compliance.

Geprüft von

John Doe

Senior HR Consultant und Compliance-Spezialist

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