Resturlaub Rechner
Berechne, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen — mit Verfallswarnung.
| Wochentag | Datum | Brutto | Pause | Netto | Überstd. | Status | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | — | — | — | — | |||
Berechne, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen — mit Verfallswarnung.
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Der Resturlaub Rechner subtrahiert alle genommenen und genehmigten Urlaubstage vom Jahresanspruch. Bei 30 Tagen Jahresurlaub und 19 genommenen Tagen bleiben 11 Resturlaubstage. Wurde anteiliger Urlaub bei unterjährigem Eintritt berechnet (z. B. 22,5 Tage bei Eintritt im April), bezieht sich der Resturlaub auf diesen reduzierten Anspruch.
Resturlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Ausnahme: Bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen ist die Übertragung bis 31. März des Folgejahres zulässig (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Wichtig: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer konkret auffordern, den Resturlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hinweisen (EuGH, Urt. v. 06.11.2018, C-684/16). Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht.
Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende wird nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Berechnung: Resturlaubstage × durchschnittliches Tagesentgelt. 8 Resturlaubstage × 185 € Tagesentgelt = 1.480 € Abgeltung brutto. Die Abgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Bis 31. Dezember des laufenden Jahres. Übertragung bis 31. März des Folgejahres nur bei dringenden Gründen.
Der Urlaub verfällt nicht. Der EuGH hat entschieden, dass der Arbeitgeber eine Hinweis- und Aufforderungspflicht hat. Ohne Hinweis bleiben die Ansprüche bestehen.
Resturlaubstage × durchschnittliches Tagesentgelt (Bruttogehalt der letzten 13 Wochen ÷ 65 Arbeitstage).
Nach BAG-Urteil: 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Wer 2024 krank war und 2025 weiter arbeitsunfähig bleibt, verliert den 2024er-Resturlaub am 31. März 2026.
Ja, insbesondere bei drohendem Verfall. Der Arbeitgeber muss aber zunächst auffordern und auf den Verfall hinweisen. Danach kann er Urlaubstermine festlegen.
Nein. Der alte Arbeitgeber zahlt den Resturlaub als Abgeltung aus. Der neue Arbeitgeber gewährt einen neuen (ggf. anteiligen) Anspruch.
Verbleibende Urlaubstage aus Jahresanspruch und genommenen Tagen.
Hinweis auf drohenden Verfall mit Stichtag 31.12. oder 31.03.
Auszahlungsbetrag bei Kündigung aus Resttagen und Tagesentgelt.
Verlängerte Übertragungsfristen bei Langzeiterkrankung berücksichtigen.
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