Feiertagszuschlag Rechner
Berechne den Zuschlag für Feiertagsarbeit — mit Steuerfrei-Grenze und Ersatzruhetag.
| Weekday | Date | Gross | Break | Net | Overtime | Status | |
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Berechne den Zuschlag für Feiertagsarbeit — mit Steuerfrei-Grenze und Ersatzruhetag.
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Ein Rettungssanitäter mit 21 €/h arbeitet am Tag der Deutschen Einheit 10 Stunden. Feiertagszuschlag: 125 %. Berechnung: 21 × 1,25 × 10 = 262,50 € Zuschlag. Grundlohn: 21 × 10 = 210 €. Gesamtverdienst: 472,50 € brutto. Der Zuschlag von 262,50 € bleibt vollständig steuerfrei (Grundlohn ≤ 50 €/h, Zuschlag ≤ 125 %).
Am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai steigt die steuerfreie Zuschlagsgrenze von 125 % auf 150 %. Ein Pflegekraft mit 19 €/h und 8 Stunden am 25. Dezember: 19 × 1,50 × 8 = 228 € steuerfreier Zuschlag. Die Sozialversicherungsfreiheit gilt bis 25 €/h Grundlohn — darüber sind die Zuschläge SV-pflichtig.
Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG). Ausnahmen bestehen für Krankenhäuser, Feuerwehr, Gastronomie, Verkehrsbetriebe und Presse. Für jeden gearbeiteten Feiertag muss innerhalb von 8 Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Wird der Ersatzruhetag nicht gewährt, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder.
9: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 25. und 26. Dezember. Landesfeiertage kommen hinzu (z. B. Fronleichnam, Reformationstag).
Kein bundesweiter Feiertag, aber ab 14 Uhr gelten die erhöhten steuerfreien Zuschlagsgrenzen (150 % statt 125 %). Viele Tarifverträge sehen ab mittags dienstfrei vor.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf einen prozentualen Feiertagszuschlag besteht nicht. Der Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung.
Es gelten die Feiertagszuschlagsgrenzen (125 % steuerfrei), nicht die Sonntagsgrenzen (50 %). Der höhere Feiertags-Freibetrag schließt den Sonntagszuschlag ein.
Die Landesregierungen legen die Feiertage fest. Bayern hat 13 (inkl. Mariä Himmelfahrt), Berlin 10. Fronleichnam gilt in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland.
8 Wochen nach dem gearbeiteten Feiertag (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Für Sonntagsarbeit sind es 2 Wochen.
Zuschlag pro Feiertag aus Grundlohn und Stundenzahl berechnen.
Erhöhte steuerfreie Grenze von 150 % an Weihnachten und 1. Mai.
125 % Standardgrenze und 150 % Sondergrenze transparent anzeigen.
Bundesweite und landesspezifische Feiertage berücksichtigen.
Grundlohn und Feiertags-Stunden eingeben — Zuschlag und Steuerfreibetrag ablesen.
Feiertagszuschlag ermitteln