Nachtzuschlag Rechner
Berechne deine steuerfreien Nachtzuschläge für Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr.
| Weekday | Date | Gross | Break | Net | Overtime | Status | |
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| Total | — | — | — | — | |||
Berechne deine steuerfreien Nachtzuschläge für Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr.
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Der Nachtzuschlag ergibt sich aus: Stundenlohn × Zuschlagsprozent × Nachtarbeitsstunden. Ein Lagerist mit 16 €/Stunde, 25 % Nachtzuschlag und 7 Stunden Nachtarbeit erhält 16 × 0,25 × 7 = 28 € Nachtzuschlag zusätzlich zum Grundlohn von 112 €. Gesamtverdienst der Nachtschicht: 140 €.
Nachtarbeitszuschläge sind steuerfrei bis 25 % des Grundlohns für Arbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr, bei einem Grundlohn bis 50 €/Stunde. Für die Kernzeit von 0:00 bis 4:00 Uhr steigt die steuerfreie Grenze auf 40 %. Sozialversicherungsbeiträge fallen nur an, wenn der Grundlohn 25 €/Stunde übersteigt. Zuschläge über den Freigrenzen werden regulär besteuert.
Nachtarbeitnehmer haben nach § 6 ArbZG Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen — vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach alle 3 Jahre (ab dem 50. Lebensjahr jährlich). Die Nachtarbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, verlängerbar auf 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 4 Wochen (nicht 6 Monate wie bei Tagarbeit).
Nach § 2 Abs. 3 ArbZG: 23:00 bis 06:00 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien: 22:00 bis 05:00 Uhr.
25 % bei gelegentlicher Nachtarbeit, 30 % bei Dauernachtarbeit. Manche Tarifverträge sehen 35–50 % vor.
Vom Bruttostundenlohn (Grundlohn). Variable Zulagen, Prämien oder Überstundenvergütungen zählen nicht zum Grundlohn.
Nein. Über 50 €/Stunde Grundlohn entfällt die Steuerfreiheit vollständig. Die Zuschläge werden dann regulär versteuert.
Ja. § 6 Abs. 5 ArbZG gibt Nachtarbeitnehmern einen Anspruch auf angemessene Zuschläge oder alternativ bezahlte Freistellung.
Bei Nachtarbeit muss der Durchschnitt von 8 h/Tag innerhalb von 4 Kalenderwochen (nicht 6 Monaten) erreicht werden (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
Grundlohn, Prozentsatz und Nachtstunden eingeben — Zuschlag ablesen.
Anteil des Zuschlags anzeigen, der nach § 3b EStG steuerfrei bleibt.
Erhöhte Freigrenze von 40 % für Arbeit zwischen Mitternacht und 4 Uhr.
Information zu Vorsorgeuntersuchungen und Ausgleichsruhezeiten.
Grundlohn und Nachtstunden eingeben — steuerfreien Zuschlag sofort sehen.
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