Schichtzulagen Rechner
Berechne Zuschläge für jede Schichtart — inklusive Steuerfrei-Prüfung.
| اليوم | التاريخ | الإجمالي | الاستراحة | الصافي | الإضافي | الحالة | |
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| المجموع الكلي | — | — | — | — | |||
Berechne Zuschläge für jede Schichtart — inklusive Steuerfrei-Prüfung.
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Die Schichtzulage errechnet sich aus: Grundlohn × Zuschlagssatz × Schichtstunden. Eine Krankenschwester mit 18,50 €/h Grundlohn, 15 % Spätschichtzulage und 8 Stunden Spätdienst erhält 18,50 × 0,15 × 8 = 22,20 € Zulage. Gesamtverdienst der Schicht: 148,00 + 22,20 = 170,20 € brutto.
Nur Nachtzuschläge (23–6 Uhr) und Sonn-/Feiertagszuschläge genießen Steuerfreiheit nach § 3b EStG. Spätschichtzulagen (z. B. 14–22 Uhr) sind vollständig steuerpflichtig, da sie nicht unter die begünstigten Zeiten fallen. Wechselschichtzulagen werden nach ihrem Nachtanteil aufgeteilt: der Anteil zwischen 23 und 6 Uhr ist steuerfrei, der Rest steuerpflichtig.
Beschäftigte in Wechselschicht erhalten nach den meisten Tarifverträgen 1–4 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Im TVöD beträgt der Wechselschichtzuschlag 105 € monatlich (Pauschale). Im Krankenhaustarifvertrag (TV-L) erhalten Pflegekräfte in Wechselschicht eine monatliche Zulage von 155 €. Die Regelungen variieren stark nach Branche.
Frühschicht (ca. 6–14 Uhr), Spätschicht (ca. 14–22 Uhr), Nachtschicht (ca. 22–6 Uhr), Wechselschicht (planmäßiger Schichtwechsel) und Dauernachtschicht (ausschließlich Nachtarbeit).
Nein. Nur Zuschläge für Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr (Nacht), an Sonntagen und Feiertagen sind nach § 3b EStG steuerfrei. Spätschichtzulagen sind voll steuerpflichtig.
105 € monatlich bei ständiger Wechselschicht, 63 € bei Schichtarbeit ohne ständigen Wechsel (§ 8 TVöD).
Steuerpflichtige Zulagen ja — sie erhöhen das beitragspflichtige Bruttoentgelt. Steuerfreie Zuschläge bis 25 €/h Grundlohn sind auch sozialversicherungsfrei und fließen nicht in die Rentenberechnung ein.
Ja. Teilzeitbeschäftigte in Schichtarbeit erhalten den gleichen prozentualen Zuschlag. Nur die Stundenzahl ist geringer, nicht der Prozentsatz.
Nein, es gilt die Zulage der jeweiligen Schicht. Bei einer geteilten Schicht (z. B. 6–10 Uhr + 16–20 Uhr) gelten die Zuschläge der jeweiligen Zeitfenster.
Zuschläge für Früh-, Spät-, Nacht- und Wechselschicht berechnen.
Steuerfreien und steuerpflichtigen Zuschlagsanteil getrennt ausweisen.
Alle Schichtzulagen eines Monats addieren und mit Grundlohn verrechnen.
Hinweise zu tariflichen Zusatzurlaubstagen bei Wechselschicht.
Grundlohn, Schichtart und Stunden eingeben — Zulage sofort sehen.
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