Sonntagszuschlag Rechner
Berechne den steuerfreien Sonntagszuschlag — 50 % Freigrenze nach § 3b EStG.
| Jour de la semaine | Date | Brut | Pause | Net | Heures supp. | Statut | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Total | — | — | — | — | |||
Berechne den steuerfreien Sonntagszuschlag — 50 % Freigrenze nach § 3b EStG.
| Jour de la semaine | Date | Brut | Pause | Net | Heures supp. | Statut | |
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| Total | — | — | — | — | |||
Ein Kellner mit 14 €/h arbeitet am Sonntag 9 Stunden (10:00–19:00). Sonntagszuschlag: 50 %. Berechnung: 14 × 0,50 × 9 = 63 € Zuschlag. Grundlohn: 14 × 9 = 126 €. Gesamtverdienst: 189 € brutto. Der Zuschlag von 63 € bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei (Grundlohn ≤ 25 €/h).
Wer am Sonntag zwischen 23 und 6 Uhr arbeitet, erhält beide Zuschläge nebeneinander. Sonntagszuschlag: bis 50 % steuerfrei. Nachtzuschlag: bis 25 % steuerfrei (bis 40 % zwischen 0 und 4 Uhr). Zusammen bis 90 % steuerfrei. Beispiel: 20 €/h Grundlohn, Sonntag 2–6 Uhr: 20 × (0,50 + 0,40) × 4 = 72 € steuerfreier Zuschlag für 4 Stunden.
Sonntagsarbeit ist nach § 9 ArbZG verboten. Ausnahmen gelten für 16 Branchen, darunter Gastronomie, Krankenhäuser, Pflegeheime, Feuerwehr, Polizei, Verkehrsbetriebe, Rundfunk und Presse. Für jeden gearbeiteten Sonntag ist ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen zu gewähren. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei sein.
Sonntag 0:00 Uhr bis Montag 4:00 Uhr. Die Verlängerung bis 4 Uhr Montag begünstigt Nachtschichten, die am Sonntagabend beginnen.
Bis 25 €/Stunde Grundlohn. Über 25 € fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon bis 50 €/h.
Nein. Es gibt nur den Anspruch auf einen Ersatzruhetag (§ 11 ArbZG). Zuschläge regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge.
2 Wochen nach dem gearbeiteten Sonntag (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Bei Feiertagen beträgt die Frist 8 Wochen.
Ja. Steuerfreie Zuschläge werden nicht auf die 556-€-Grenze des Minijobs angerechnet. Der Minijobber kann also Grundlohn + steuerfreien Zuschlag erhalten.
Mindestens 15 Sonntage pro Jahr (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Das entspricht ca. 38 gearbeiteten Sonntagen maximal.
Zuschlag aus Grundlohn, Prozentsatz und Sonntagsstunden berechnen.
Beide Zuschläge addieren — bis 90 % steuerfreier Gesamtzuschlag.
Sozialversicherungsfreiheit separat prüfen und ausweisen.
Frist für den Ersatzruhetag anzeigen und einhalten.
Grundlohn und Sonntagsstunden eingeben — steuerfreien Zuschlag berechnen.
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