Zeiterfassung Rechner
Erfasse Start, Ende und Pausen digital — BAG-konform und ohne Installation.
| Jour de la semaine | Date | Brut | Pause | Net | Heures supp. | Statut | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Total | — | — | — | — | |||
Erfasse Start, Ende und Pausen digital — BAG-konform und ohne Installation.
| Jour de la semaine | Date | Brut | Pause | Net | Heures supp. | Statut | |
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Am 13. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch erfassen (Az. 1 ABR 22/21). Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen. Der Zeiterfassung Rechner bildet alle diese Pflichtfelder ab.
Der Zeiterfassung Rechner bietet gegenüber Papier-Stundenzetteln 4 Vorteile: keine Rechenfehler bei Brutto-Netto-Berechnung, automatische Dezimalumrechnung, sofortige Überstundenerkennung und Export per Kopierfunktion. Alle Einträge werden lokal im Browser gespeichert — kein Server, kein Login, keine monatlichen Kosten.
Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Der Zeiterfassung Rechner speichert ausschließlich im lokalen Browser (localStorage). Es werden keine Daten an Dritte übermittelt, keine IP-Adressen protokolliert und keine Cookies zur Nutzerverfolgung gesetzt. Die Verarbeitung findet vollständig auf dem Endgerät des Nutzers statt.
Beginn der Arbeitszeit, Ende der Arbeitszeit und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Dokumentation der Pausen ergibt sich aus dem ArbZG.
Leitende Angestellte i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG sind vom ArbZG ausgenommen. Die Pflicht nach ArbSchG kann dennoch greifen — die Rechtslage ist hier noch nicht abschließend geklärt.
Grundsätzlich ja, sofern sie die Pflichtdaten enthält. Der Zeiterfassung Rechner bietet jedoch automatische Berechnungen und verhindert Eingabefehler.
Per „Kopieren"-Button die Wochenübersicht in die Zwischenablage kopieren. Dann in Excel, SAP-Zeitwirtschaft oder jedes webbasierte System einfügen.
Der Arbeitgeber kann die Durchführung delegieren. Die Verantwortung für die Einrichtung und Kontrolle des Systems bleibt beim Arbeitgeber.
§ 16 Abs. 2 ArbZG schreibt 2 Jahre Aufbewahrungspflicht vor. Steuerrechtlich können längere Fristen gelten (6 bzw. 10 Jahre).
Beginn, Ende, Dauer und Pausen — alle vom BAG geforderten Daten.
Ausschließlich lokale Speicherung. Keine Server, keine Tracking-Cookies.
Wochenbericht per Klick kopieren und in Firmensysteme einfügen.
Erfüllt die Anforderungen des BAG-Urteils vom 13.09.2022.
Start und Ende eingeben — lückenloser Wochenbericht entsteht automatisch.
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