Arbeitszeiterfassung Rechner
Dokumentiere deine Arbeitszeiten lückenlos — so wie es das Gesetz verlangt.
| Jour de la semaine | Date | Brut | Pause | Net | Heures supp. | Statut | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Total | — | — | — | — | |||
Dokumentiere deine Arbeitszeiten lückenlos — so wie es das Gesetz verlangt.
| Jour de la semaine | Date | Brut | Pause | Net | Heures supp. | Statut | |
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Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG die Pflicht, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Dokumentiert werden müssen: tatsächlicher Beginn der Arbeit, tatsächliches Ende der Arbeit und die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit inklusive Pausenzeiten. Der Arbeitszeiterfassung Rechner bildet alle Pflichtfelder in einem einfachen Formular ab.
Das ArbZG (§ 16 Abs. 2) verlangt nur die Aufzeichnung von Arbeitszeiten über 8 Stunden pro Tag. Das BAG-Urteil geht weiter: Es fordert die Erfassung jeder Arbeitszeit — auch unterhalb der 8-Stunden-Schwelle. Die Aufbewahrungspflicht nach ArbZG beträgt 2 Jahre. Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen (6 bzw. 10 Jahre) können zusätzlich gelten.
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 16 ArbZG können mit Bußgeldern bis 30.000 € pro Verstoß geahndet werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG). Die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz) kann die Einführung eines Erfassungssystems anordnen. Bei Nichtbefolgung drohen weitere Bußgelder und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz.
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit Art. 31 GRCh und der Auslegung durch das BAG (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21).
Ja. Die Pflicht gilt branchenunabhängig für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Es gibt keine Ausnahme für Kleinbetriebe.
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Elektronisch, per App, im Tabellenformat oder handschriftlich — jede nachvollziehbare Methode ist zulässig.
Bis 30.000 € pro Verstoß nach § 22 ArbZG. In der Praxis verhängen Aufsichtsbehörden zunächst Anordnungen, dann Bußgelder bei Nichtbefolgung.
Das BAG-Urteil fordert die Erfassung der täglichen Arbeitszeit. Eine nachträgliche wöchentliche Zusammenfassung reicht nicht aus.
Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, aber die Erfassung der Arbeitszeit muss trotzdem erfolgen. „Vertrauen" bezieht sich auf die flexible Zeiteinteilung, nicht auf den Verzicht auf Dokumentation.
Alle vom BAG und ArbSchG geforderten Pflichtfelder in einem Formular.
Beginn, Ende, Dauer und Pausen pro Tag lückenlos erfassen.
Lokale Speicherung ohne Server — vollständig DSGVO-konform.
Systematische Erfassung schützt vor Bußgeldern bis 30.000 €.
Arbeitszeiten gesetzeskonform dokumentieren — kostenlos und ohne Installation.
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